Masernschutzgesetz Empfehlung
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Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 tritt in Kraft. Mit dem Gesetz soll die Impfquote gegen die Infektionskrankheit Masern und damit letztlich der Schutz vor der Krankheit erhöht werden.
Alle Schüler*innen haben die Pflicht, einen Masernschutz-Nachweis bis zum Schuljahresende vorzulegen. Die Schule ist zu einer entsprechenden Kontrolle verpflichtet.
Der Nachweis kann durch den Impfausweis oder bei bereits erlittener Krankheit durch einen Immunitätsnachweis erbracht werden, hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Auch eine Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung (Grundschule..) ist zulässig, sofern diese den Nachweis kontrolliert hat.
Wir bitten Sie, schon jetzt den Masernschutz Ihres Kindes zu überprüfen und - sofern erforderlich - einen Arzttermin für Ihr Kind zu vereinbaren. Falls Sie Fragen oder Verständnisprobleme haben, können Sie sich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Am 22. und 23. März kontrollieren wir den Impfstatus bei den Schüler* innen der Q1. Bitte geben Sie Ihren Kindern einen der oben beschriebenen Nachweise mit.
Die Pandemielage wird über die weitere Vorgehensweise der Klassen 5-9 und der EF-Stufe entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen,
Silvia Untenberger (Schulkrankenschwester)
Brigitte Exius- Brüggemann (Schulsozialarbeit)
Elena Kabuzan (Schulsozialarbeit)